Nachhaltigkeitsstrategie und Handlungsfelder

Nachhaltige Unternehmensführung heißt für uns, unseren Anspruch der Gewinnerzielung stets an der Sicherung unserer Zukunftsfähigkeit zu messen. Wir achten die Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Umwelt und Gesellschaft, übernehmen soziale und ökologische Verantwortung und minimieren damit die Risiken für unser Geschäft.

Unsere wichtigsten Handlungsfelder haben wir in den Sustainability Commitments 2030 zusammengefasst. Diese definieren die Schlüsselthemen und Grundsätze unserer Nachhaltigkeitsstrategie.

Compliance

In allen Ländern, in denen wir tätig sind, achten wir die geltenden Gesetze und Bestimmungen als rechtliche Grundlage unserer Geschäftstätigkeit. Die Internationalisierung unseres Unternehmens, die durch schnelles Wachstum und eine rasche geografische Ausdehnung geprägt ist, erfordert die Integration vieler verschiedener Kulturen. Um als Konzern weltweit erfolgreich zu sein, sind gemeinsame Wertesysteme erforderlich. So werden in der Corporate Mission unsere Unternehmenskultur und unsere unternehmerischen Wertvorstellungen in allgemeiner Form beschrieben. 

Das Streben von Heidelberg Materials nach hervorragender unternehmerischer Leistung sowie nach einer Spitzenposition unter den Besten unserer Branche erfordert auch eine Verankerung gesetzlich und ethisch korrekten Verhaltens. Der Verhaltenskodex beschreibt daher unsere Wertvorstellungen, die hohem ethischen und rechtlichen Standard entsprechen und für sämtliche Geschäftsaktivitäten gelten – von der strategischen Planung bis hin zum Tagesgeschäft.

Konsequenterweise bewerten wir ethisches und regelgetreues Verhalten unserer Beschäftigten, wie es im Verhaltenskodex festgelegt ist, und dokumentieren es als Teil der jährlichen Leistungsbeurteilung.

Darüber hinaus bekennt sich Heidelberg Materials zu seiner Verantwortung zur Respektierung der Menschenrechte

Um unser Engagement für Compliance und soziale Verantwortung weiter zu untermauern, haben wir konkrete Maßnahmen ergriffen, die über die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien hinausgehen. An unseren Standorten schaffen wir Arbeitsplätze – sowohl direkt in unseren Produktionsstätten als auch indirekt in vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen. Mit Löhnen, Investitionen, Beschaffungen und Steuern fördern wir die ökonomische Entwicklung insbesondere auch in wirtschaftlich schwachen Regionen und nehmen unsere soziale Verantwortung wahr. Seit 2022 sind auch unsere Finanzierungsinstrumente mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft.

Ein Mann mit einem Helm schaut auf ein Zementwerk

Unsere Sustainability Commitments 2030 gelten konzernweit an mehr als 3.000 Standorten in über 50 Ländern

Verantwortung und Organisation

Das in den konzernweiten Management- und Überwachungsstrukturen fest verankerte Compliance-Programm ist Teil unserer Führungskultur. Es umfasst die gesamte Compliance-Organisation im Konzern, die Aufstellung von Richtlinien und die Überprüfung ihrer Einhaltung. Das Compliance-Management adressiert alle Compliance-Themen, die Heidelberg Materials in der Compliance-Risikobewertung als relevant identifiziert hat. Dazu gehören insbesondere Wettbewerbsrecht, Korruptionsbekämpfung und Menschenrechte.

Die Compliance-Organisation untersteht dem Vorstandsvorsitzenden, an den der Director Group Legal & Compliance direkt berichtet. Jedes Land hat einen eigenen Compliance-Beauftragten mit direkter Berichtslinie an den Ländermanager, aber die Verantwortung für rechts- und regelkonformes Verhalten der Mitarbeitenden liegt bei allen Führungskräften und natürlich den Beschäftigten selbst.

Compliance-Prozesse

Zur Erreichung gesetzmäßigen und regelkonformen Verhaltens haben wir ein konzernweites integriertes Compliance-Programm etabliert. Ein zentrales Element dieses Programms ist die Selbstverpflichtung der Unternehmensleitung, Verstöße gegen geltendes Recht nicht zu dulden und zu sanktionieren. Das Programm umfasst zudem interne Richtlinien und Maßnahmen, die die rechtlichen Vorschriften konkretisieren. Zusätzlich zur regelmäßigen Kommunikation dieser Richtlinien gibt es Compliance-Briefe an das Management und die gesamte Belegschaft wie beispielsweise den jährlichen Brief des Vorstandsvorsitzenden und Ad-hoc-Rundschreiben zu aktuellen Themen, um das Compliance-Bewusstsein zu stärken.

Außerdem gibt es das internet- und telefonbasierte Meldesystem SpeakUp sowie Mitarbeiterschulungen, die mit modernen Medien wie elektronischen Lernmodulen durchgeführt werden. Das elektronische Kursangebot, das verpflichtend von definierten Mitarbeitergruppen zu absolvieren ist, behandelt Themen wie den Verhaltenskodex (u. a. Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz), das Wettbewerbsrecht und die Korruptionsprävention. 

Das gesamte Compliance-Programm wird fortlaufend auf Anpassungsbedarf an aktuelle rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen hin überprüft und entsprechend verbessert. Verstöße gegen geltendes Recht und interne Richtlinien werden sanktioniert. Zudem werden entsprechende korrektive und präventive Maßnahmen ergriffen, um ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden.

Die Überwachung der konzernweiten Umsetzung des Compliance-Programms geschieht durch Regel- und Sonderprüfungen der internen Revision sowie durch spezielle halbjährliche Compliance-Berichte des Director Group Legal & Compliance an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Letzterer überwacht die Wirksamkeit des Compliance-Programms und prüft dabei insbesondere, ob es den gesetzlichen Anforderungen und anerkannten Compliance-Standards genügt. In einem zusätzlichen vierteljährlichen Bericht werden die Vorstände mit regionaler Verantwortung regelmäßig über die wichtigsten Compliance-Vorfälle in ihren Konzerngebieten informiert.

Zur Bewertung und Vermeidung von Korruptionsrisiken und möglichen Interessenkonflikten führen wir alle zwei Jahre eine umfassende Analyse durch. Durch eine rollierende Vorgehensweise werden in diesem Rhythmus jedes Jahr andere Länder analysiert. Erst werden die potenziellen Risiken in einer Landesorganisation bewertet, dann werden die bereits zur Begrenzung dieser Risiken bestehenden Maßnahmen evaluiert, um das Nettorisiko zu bewerten, und schließlich wird geprüft, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Aus dieser Bewertung resultiert für jedes Land ein Maßnahmenplan, dessen Umsetzung von der Abteilung Group Legal & Compliance nachverfolgt wird.
Im Bereich des Wettbewerbsrechts gibt es ein umfassendes Kartellberichtswesen über kartellrechtliche Ermittlungsverfahren. Auf Ebene des Vorstands und der unmittelbar an die Vorstandmitglieder mit Vertriebsverantwortung berichtenden Mitarbeitenden findet ein jährliches Wettbewerbsrechts-Update statt. Weiterhin sind jährliche qualitative Kartellrisikobewertungen in den Ländern vorgesehen. Eine regelmäßige externe Prüfung des Wettbewerbsrechts-Compliance-Programms durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei ist im Rhythmus von rund drei Jahren vorgesehen.

Compliance-Risikobewertungen

Das Compliance-Management-System von Heidelberg Materials beinhaltet als wesentlichen Bestandteil verschiedene Risikobewertungen. Zum einen werden Compliance-Risiken regelmäßig auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und ihre Auswirkungen auf den Heidelberg-Materials-Konzern beurteilt, um zu überprüfen, ob das Compliance-Management-System des Konzerns alle relevanten Compliance-Themen abdeckt und die richtigen Schwerpunkte für der Compliance-Arbeit setzt. Zum anderen werden Risikobewertungen zu spezifischen Compliance-Themen wie Wettbewerbsrecht, Korruption und Menschenrechte durchgeführt und regelmäßig aktualisiert.

Diese spezifischen Compliance-Risikobewertungen werden auf der Ebene der Landesorganisationen durchgeführt und werden von Group Compliance nachverfolgt. Dies entspricht dem organisatorischen Aufbau des Heidelberg-Materials-Konzerns und spiegelt die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen in den einzelnen Ländern wider. Innerhalb der einzelnen Länderorganisationen müssen die Besonderheiten der verschiedenen Geschäftsbereiche und mögliche regionale Unterschiede berücksichtigt werden.

Methodik Korruptionsrisikobewertungen

Unsere Methodik der Risikobewertung beginnt mit der Definition von Risikotypen, denen das Unternehmen ausgesetzt sein kann. Für Korruption sind dies Risiken wie aktive und passive Korruption, Korruption unter Einbezug von Amtsträgern, indirekte Bestechung und Interessenkonflikte. Diese Risiken werden aus verschiedenen funktionalen Sichten inklusive Betrieb, Einkauf, Verkauf, Personal und Investitionsprojektteams analysiert. Die Risiken und funktionalen Sichten werden von Group-Compliance-Experten definiert, um für alle Länder die gleichen vergleichbaren Strukturen zu haben.

Nach der Festlegung der oben erläuterten Struktur beginnt die Bewertung mit der Sammlung von Informationen, die die Grundlage für Annahmen bilden, die das Bruttorisiko bestimmen. Das lokale Compliance-Team prüft das rechtliche Umfeld des jeweiligen Landes, die Durchsetzung der Gesetze durch die Behörden und externe Bewertungen wie den Corruption Perception Index von Transparency International oder den Global Slavery Index der Walk Free Foundation. Darüber hinaus werden Statistiken zu tatsächlichen Compliance-Verstößen in der Vergangenheit in der lokalen Organisation analysiert. Neben diesen eher objektiven Kriterien sammelt das Compliance-Team Informationen von Kollegen aus verschiedenen Abteilungen und Geschäftsbereichen, wie sie die spezifischen Compliance-Risiken in der Baustoffindustrie aufgrund ihrer Erfahrungen, Beobachtungen und realen Ereignisse wahrnehmen. Mit diesem Input wird das Bruttorisiko qualitativ als hoch, mittel oder niedrig bewertet.

Der nächste Schritt ist eine Überprüfung der bereits bestehenden Risikominderungsmaßnahmen in der Organisation. Zu den Risikominderungsmaßnahmen können Richtlinien, Schulungen, Prozesskontrollen usw. gehören. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ergibt sich das Nettorisiko, dem die Organisation effektiv ausgesetzt ist. Auf dieser Grundlage wird die Risikobewertung mit der Erstellung eines Aktionsplans fortgesetzt, in dem einzelnen Verbesserungsmaßnahmen einschließlich der Verantwortlichkeiten und Fristen für die weitere Reduzierung des Nettorisikos festgelegt werden.

Die gesamte Risikobewertung einschließlich des Aktionsplans wird von Group-Compliance-Experten überprüft und muss schließlich vom verantwortlichen Landesmanager genehmigt werden. Der Aktionsplan wird von den Compliance-Mitarbeitenden nachverfolgt und unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung durch das Top-Management. Der gesamte Bewertungsprozess wird nach einem Zyklus von etwa zwei Jahren wiederholt und aktualisiert.
 

Leistungsindikatoren für Compliance-Vorfälle

Im Rahmen des Bearbeitungsprozesses des Heidelberg-Materials-Konzerns für die Meldung von Compliance-Vorfällen und das Fallmanagement werden alle gemeldeten Vorfälle in Kategorien wie Mitarbeiterbeziehungen, Belästigung, Diskriminierung, Korruption, Interessenkonflikte, Diebstahl, Betrug usw. klassifiziert.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 283 Vorfälle in unserem Case Management System gemeldet und unter Aufsicht von Compliance-Beschäftigten in der Landesorganisation oder von der Konzernabteilung Compliance & Data Protection untersucht.

Meldungen über das Case-Management-System 2023
Infografik zeigt, dass 78 % der Meldungen über Speak-up kamen und 22 % per E-Mail/Brief

Die meisten Meldungen gingen zum Thema Beschäftigtenbeziehungen ein. Weitere Meldungen betrafen Gesundheit und Sicherheit, Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung sowie Korruption oder Interessenkonflikte. Andere Fallkategorien machten geringere Prozentsätze der Gesamtzahl aus.

Ringförmige Grafik zeigt die gemeldeten Fälle nach Kategorien in %: 39 Beschäftigtenbeziehungen, 10 Korruption oder Interessenskonflikte, 8 Gesundheit und Arbeitssicherheit, 8 Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung, 5 Diskriminierung oder Belästigung, 30 Sonstige

Von den 283 gemeldeten Vorfällen stellte sich die Hälfte als unbegründet heraus, während für 14 % zum Redaktionsschluss noch kein finales Ergebnis feststand. Für 36 % der Vorfälle ergaben die Untersuchungen, dass sie zumindest teilweise begründet waren. Keiner der begründeten Berichte über Vorfälle hatte wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Für begründete Vorfälle wurden grundsätzlich Maßnahmen ergriffen, die von der Ursachenanalyse, der Änderung von Richtlinien und Prozessen über Kommunikation und Schulungen bis hin zu disziplinarischen Maßnahmen (wie schriftliche Abmahnung und Kündigung) reichten. Bei 45 % der begründeten Vorfälle wurden Sanktionsmaßnahmen ergriffen und bei 69 % dieser Vorfälle wurden Präventivmaßnahmen umgesetzt.

Die Landesorganisationen sind verpflichtet, Kennzahlen, wie zum Beispiel die Anzahl von Compliance-Vorfällen mit Verdacht auf Menschenrechtsverletzungen, die über das Case Management System gemeldet werden, zu berichten. Von Vorfällen zu Gesundheit und Arbeitssicherheit abgesehen, wurden in Zusammenhang mit Menschenrechtsthemen neun Vorfälle von Diskriminierung, von denen einer noch untersucht wird, während sich die anderen nicht bestätigt haben, und vier Vorfälle von Belästigung mit drei berechtigten Beschwerden gemeldet, wobei die Untersuchung des vierten Falles noch nicht abgeschlossen wurde. Außerdem gab es zehn Beschwerden über Lieferanten, von denen zwei bestätigt wurden und drei noch untersucht werden. Bei neun der zehn Fälle ging es um mögliche unfaire Arbeitsbedingungen, bei einem um Arbeitssicherheit.

Für Nachhaltigkeitsratingszwecke betrachten wir weitere Kategorien von Compliance-Vorfällen. So wurden uns 22 Fälle aus der Kategorie Korruption oder Bestechung gemeldet, von denen sich 13 als unbegründet herausstellten. Wir registrierten sieben Fälle von Interessenkonflikten, von denen vier unbegründet waren. Für die Kategorien Geldwäsche und Insiderhandel wurden keine Meldungen festgestellt. Der Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten sind für uns von großer Bedeutung. Unsere Statistiken zeigen keine Fälle, in denen sensible Kundendaten betroffen waren.

Compliance-Meldesystem

Zur Gewährleistung unserer Verpflichtung zur Einhaltung von Gesetzen und internationalen ethischen Standards geben wir sowohl unseren Mitarbeitern als auch externen Personen die Möglichkeit, uns eventuelle Bedenken in Bezug auf jegliche Art von gesetzeswidrigem Verhalten in unserem Unternehmen oder Verhalten, das gegen international anerkannte Konventionen verstößt, über unser Compliance-Meldesystem „SpeakUp“ mitzuteilen.

Beispiele für Vorkommnisse, die über das Meldesystem gemeldet werden können:

  • Bestechung, Korruption und Schmiergelder
  • Kinder- oder Zwangsarbeit
  • Diskriminierung
  • Datenschutzverletzung
  • Umweltverstöße und Nachhaltigkeit
  • Verstöße gegen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz etc.

Die Beschreibung des Vorfalls sollte so knapp und präzise wie möglich gehalten sein.

Grundsätze

Falls gewünscht, kann eine Meldung vollständig anonym gemacht werden. Der meldenden Person wird zugesichert, dass ihr durch die Eingabe des Vorfalls keinerlei Nachteile entstehen.
 

Zugang zu SpeakUp

Das SpeakUp-Internet-Portal kann über 
heidelbergmaterials.speakup.report/speakup geöffnet werden. Das System bietet die Möglichkeit, per Internet oder per Telefon mit auf der Seite aufgeführten Telefonnummern in allen für Heidelberg Materials relevanten Sprachen einen Fall zu melden. Die meldende Person und die Person, die den Vorfall bearbeitet, haben die Möglichkeit, anonym miteinander zu kommunizieren, falls die meldende Person dies wünscht.

SpeakUp-Telefonnummern
Land Telefonnummer Informationen
Ägypten 08000000083 Freephone: 0800 000 0083
Albania 0035545301801 Nummer: +355 4 530 1801 (Ortstarif)
Australien 0061282846262 Nummer: +61 2 8284 6262 (Ortstarif)
Bangladesch 008809610998462 Freephone: +880 (0) 9610 998462
Belgien 080089326 Freephone: 0800 89 326
Benin 0022920900380 Nummer: +229 20 90 0380 (Ortstarif)
Bosnien-Herzegowina 0038770330093 Nummer: +387 70 330 093 (Ortstarif)
Brunei Darussalam 8014657 Freephone: 801 4657
Bulgarien 8002100645 Freephone: 800 210 0645
Burkina Faso 0022625300982 Nummer: +226 25 30 09 82 (Ortstarif)
China 108001523042 Freephone (via China Telecom): 1080 0152 3042
China 108008522221 Freephone (Via China United Network): 1080 0852 2221
China 4001201842 Landesweite Nummer ohne Einschränkung des Anbieters: 400 120 1842 (Ortstarif).
Dänemark 004543310961 Nummer: +45 43 31 09 61 (Ortstarif)
Deutschland 08001818952 Freephone: 0800 1818 952
Estland 003726093008 Nummer: +372 609 3008 (Ortstarif)
Finnland 0800392912 Freephone: 0800 392 912 
Frankreich 0805543753 Freephone: 080 554 3753
Ghana 00233596993553 Nummer: +233 59 699 3553 (Ortstarif)
Griechenland 0080044145924 Freephone: 0080 0441 45924 The number will not work when called from a mobile
Hongkong 0085230194193 Nummer: +852 3019 4193 (Ortstarif)
Island 003544150349 Nummer: +354 415 0349 (Ortstarif)
Indien 0008000503159 Freephone: 0008 0005 03159
Indonesien 00622180630074 Nummer: +62 21 8063 0074 (Ortstarif)
Israel 0097233741225 Nummer: +972 3374 1225 (Ortstarif)
Italien 800147694 Freephone: 800 147 694
Kanada 1-888-898-3316 Freephone: 1 888 898 3316
Kasachstan 007877273574582 Nummer: (+7) 877 2735 74582 (Ortstarif); No mobile access
Kroatien 08007745 Freephone: 0800 7745
Lettland 80005929 Freephone: 800 05929
Litauen 880030366 Freephone: 8800 30366
Luxemburg 003523420808982 Nummer: +352 342 080 8982 (Ortstarif)
Malaysia 0060377243136 Nummer: +60 3 7724 3136 (Ortstarif)
Marokko 00212530144108 Nummer: +212 5 30 14 41 08 (Ortstarif)
Niederlande 0031107007503 Nummer: +31 10 700 75 03 (Ortstarif)
Norwegen 004724140601 Nummer: +47 24 14 06 01 (Ortstarif)
Polen 00800012953 Freephone: 0080 0012 953
Rumänien 0800400653 Freephone: 0800 400 653
Singapur 006564037051 Nummer: +65 6403 7051 (Ortstarif)
Slowakei 0800113418 Freephone: 0800 113 418
Südafrika 0027214277937 Nummer: +27 (21) 427 7937 (Ortstarif)
Spanien 0034900031156 Nummer: +34 900 031 156 (Ortstarif)
Schweden 0201604703 Freephone: 020 160 4703
Tansania 0800111020 Freephone: 0800 11 1020
Thailand 006628449693 Nummer: +66 2 844 9693 (Ortstarif)
Tschechien 800050833 Freephone: 800 050 833
Türkei 00800448828602 Freephone: 0080 04488 28602
Ungarn 0680984589 Freephone: 06 809 845 89
United Kingdom 08000224118 Freephone: 080 0022 4118
USA 1-888-898-3316 Freephone: 1 888 898 3316
Vereinigte Ara­bische Emirate 80004440408 Freephone: 800 0444 0408

Kontakt

Roland Sterr
Director Group Legal & Compliance
Tel.  +49 6221 481-13361

Corporate Governance

Die Leitungs- und Überwachungsstrukturen bei Heidelberg Materials entsprechen den aktienrechtlichen Vorschriften in Deutschland, der Unternehmenssatzung, den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie – mit wenigen Ausnahmen – dem Deutschen Corporate-Governance-Kodex.

Weitere Informationen zu unserer Corporate Governance

Einbeziehung von Stakeholder-Erwartungen

Wir wissen, dass wir als Unternehmen nur dann erfolgreich sein können, wenn wir partnerschaftliche, vertrauensvolle Beziehungen zu den verschiedenen gesellschaftlichen Anspruchsgruppen pflegen, mit denen wir durch unsere Geschäftstätigkeit – auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene – in Berührung kommen. Wir legen deswegen Wert auf eine offene, problembewusste Kommunikation und einen konstruktiven Dialog mit allen relevanten Stakeholdergruppen.

Ein wichtiger Faktor für die Ausrichtung unserer Nachhaltigkeitsstrategie sind die Erwartungen unserer Stakeholder. Diese erheben wir systematisch in einer Materialitätsanalyse und beziehen sie in die Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie ein.

Weltweit ist Heidelberg Materials Mitglied branchenübergreifender und branchenspezifischer Verbände, die die Interessen ihrer Mitglieder im Dialog mit Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit vertreten. Thematische Schwerpunkte dieser kooperativen Zusammenarbeit sind insbesondere länderspezifische und industriepolitische Herausforderungen in den Bereichen Rohstoffsicherheit, Umwelt und Energie, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Compliance.